Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistung und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

3. Es ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

§ 2 Preise, Angebote, Vertragsabschluss

1. Soweit nichts anderes angegeben, sind die im Angebot und die in der Preisliste enthaltenen Preise freibleibend. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung gleich rechnung des Verkäufers genannten Preise.

2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inkl Umsatzsteuer zu verstehen.

3. Die ausgewiesenen Mehrwertsteuersätze entsprechen der derzeit jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertwertsteuer.

4. Alle angegebenen Preise sind in Euro ausgewiesen.

5. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen.

6. Der Vertragsabschluß erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung.

7. Durch die bei einer Bestellung im Online-Shop ausgelöste Bestellbestätigung kommt kein Vertrag zustande, es wird damit nur der Eingang der Bestellung bestätigt.

§ 3 Lieferung

3. Art der Versendung und Transportmittel können von Theil Holzverbindungstechnik frei gewählt werden.

4. Die Verpackung erfolgt kostenlos für den Käufer.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.

6. Wir liefern ausschließlich zu unseren von Ihnen anerkannten Bedingungen

7. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.

8. Lieferung- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung hat der Verkäufer, auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.

9. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Bestellers voraus.

10. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, die Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

11. Angekündigte Liefertermine gelten als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

12. Transport-Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

13. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware an Theil Holzverbindungstechnik schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend!

14. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1. Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, versteckte Mängel nach deren Entdeckung innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegen über dem Verkäufer aus.

2. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

3. Werden Betriebs-, Produkt- oder andere Anweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung.

5. Der Verkäufer ist in allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung seiner Lieferungen nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wiege-, Anwalts- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort erbracht wurde.

6. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.

7. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

8. Wird eine vertragsmäßige Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Verkäufers auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§ 5 Geringfügige Leistungsänderung

1. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Etikette, etc.).

2. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

§ 6 Zahlung

1. Zahlungskondition: Zahlung per Vorauskasse, oder per Nachnahme ,Unberechtigte Skonto-Abzüge werden nachverrechnet.

2. Gerät der Besteller in Zahlungs-Verzug, so ist Theil Holzverbindungstechnik – Inh. Theil Herbert berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. in Rechnung zu stellen.

3. Bei Zahlungsverzug werden pro Mahnung € 10,– Bearbeitungsgebühr verrechnet.

4. Alle Kosten für notwendige Mahnverfahren (Rechtsanwalt, Inkassobüro) gehen zu Lasten des Schuldners.

5. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

(3) Kauf auf Rechnung Billpay

Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH [Link auf https://www.billpay.de/at/endkunden-at/], ggf. als Dienstleister eines mit Billpay zusammen arbeitenden Factors, voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH und ggf. einem mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor bzw. bei Kunden aus Deutschland oder der Schweiz an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

(2) Kauf per Lastschrift;Einzugsermächtigung;Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften

(a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch den mit Billpay zusammen arbeitenden Factorvon dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH bzw. bei österreichischen Kunden ggf. einen mit Billpay zusammen arbeitenden Factor widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

(b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH[Link auf https://www.billpay.de/at/endkunden-at/], ggf. als Dienstleister eines mit Billpay zusammen arbeitenden Factors sowie bei Kunden in Österreich ein in Österreich geführtes Girokonto und bei Kunden in Deutschland ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Billpay GmbH und ggf. einem mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor bzw. bei Kunden aus Deutschland oder der Schweiz an Billpay. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

(c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und Billpay bzw. den mit Billpay zusammen arbeiten Factor verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie die Billpay GmbH bzw. bei österreichischen Kunden den mit Billpay zusammen arbeitenden Factor, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.

§ 6 A Fälligkeit bei dem Kauf auf Rechnung und den Kauf per Lastschrift

Rechnungsforderungen sind an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig (Zahlungsziel). Forderungen aus dem Kauf per Lastschrift sind sofort zur Zahlung durch Sie fällig. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig innerhalb des Zahlungsziels nach, so geraten Sie ohne weitere Mahnung in Verzug und haben Verzugszinsen von 10% p.a. zu bezahlen. Das Mahnverfahren wird durch die Billpay GmbH, ggf. im Auftrag des mit Billpay zusammen arbeitenden Factors abgewickelt, wobei diese berechtigt sind, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu EUR 15,00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren oder eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes, in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Eingehende Zahlungen des Kunden werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. Weiter kann Billpay künftig die Abwicklung der Zahlungsmodalitäten von Kaufverträgen, auch in Bezug auf andere Händler, verweigern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [Link auf https://www.billpay.de/at/allgemein-at/Datenschutz/] der Billpay GmbH.

§ 6 C Identitäts- und Bonitätsprüfung bei Auswahl von Billpay-Zahlungsarten

Wenn Sie sich für die Zahlungsarten Kauf auf Rechnung oder Kauf per Lastschrift über unseren Partner Billpay GmbH [Link auf https://www.billpay.de/at/endkunden-at/] entscheiden, werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Billpay und ggf. einen mit Billpay zusammen arbeitenden Factor einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden Ihre Daten (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung an Billpay und ggf. an den mit Billpay zusammen arbeitenden Factor übermittelt.

§ 6 B Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem des anderen Materials. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware haben Sie uns unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung unserer Rechte zu unterstützen sowie uns sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess zu ersetzen.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder Zahlungsunfähigkeit unsererseits besteht. Verbraucher besteht auch die Möglichkeit, mit Gegenforderungen aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung Ihrerseits ausgeschlossen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Besteller, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

3. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Theil Holzverbindungstechnik auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, Theil Holzverbindungstechnik innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

§ 8 Rücktritt

1. Hat der Besteller bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

2. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen Vorauszahlung verpflichtet.

§ 9 Rückgaberecht und Warenrücksendung

1. Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.

2. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Es stehen aber jedenfalls 7 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) zur Verfügung.

3. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

4. Nach erfolgter Prüfung der Retourware wird eine Gutschrift erstellt.

5. Theil Holzverbindungstechnik behält sich das Recht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden.

6. Bitte senden Sie die Ware an

Theil Holzverbindungstechnik

Inh Herbert Theil

Lahningerweg 3

4209 Engerwitzdorf – Austria

7. Alle Rücksendungen an Theil Holzverbindungstechnik müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.

8. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet Theil Holzverbindungstechnik nicht.

9. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

10. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung.

2. Soweit diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

4. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG sind die AGB wirksam, soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr ist Linz. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Linz. Der Lieferer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 12 Wiederausfuhr von Produkten

1. Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Theil Holzverbindungstechnik zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen.

2. Jeder Kunde, der Produkte exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

§ 13 Datenschutz, Adressänderung

1. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Theil Holzverbindungstechnik wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten. Die Daten werden unter keinen Umständen an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Weitere Angaben zur Nutzung von Daten auf unserer Website und im Online-Shop erhalten Sie auf der Seite „Datenschutz“.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

3. Auf Anforderung teilt Ihnen Theil Holzverbindungstechnik schriftlich mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Ihre Aufforderung hin berichtigen. Für die Nutzung Ihrer Daten ist Ihr Einverständnis Voraussetzung. Falls Sie nachträglich hiermit nicht mehr einverstanden sind, dann teilen Sie uns dies bitte formlos mit, damit wir Ihre Daten sperren oder löschen können.

4. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zuge Ihrer Tätigkeit mit personen bezogenen Daten umgehen, sind auf Verschwiegenheit und den ordnungsgemäßen Umgang mit Systemen der Datenverarbeitung verpflichtet.

§ 14 Webshop und Produktinformation

Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Die Haftung für Schäden welcher Art auch immer, die sich direkt oder indirekt aus dem Gebrauch der empfohlenen Anwendung und Produkte ergeben, wird keine Haftung übernommen.

1.Theil Holzverbindungstechnik ist berechtigt, die AGB anzupassen und Kunden – auch per E-Mail – von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.